Darkroom
Ein Darkroom (engl., eigentlich für Dunkelkammer für die Entwicklung von Photographien dort auch backroom („Hinterzimmer“) oder blackroom genannt, im Beamtendeutsch auch als beruhigter Gastraum bezeichnet) ist ein spärlichst beleuchteter Raum für Sexualkontakte (fast ausschließlich[1][2] zwischen Männern) in einem Lokal.
Darkrooms existieren meist in schwulen Bars, in einigen Diskotheken, manchen schwulen Saunen und auf manchen Clubbings. Er ist sehr spärlich bis gar nicht beleuchtet und dient meist schwulen Gästen zu sexuellen Handlungen vom Küssen bis zum Geschlechtsverkehr mit meist nahezu anonymen Partnern zu zweit oder zu mehreren ohne sich vollständig zu entkleiden. Manche beobachen auch in der Nähe des Eingangs wer hineingeht oder lernen sich im Lokal kennen. Durch die Reduzierung der optischen Selektion und damit eines möglichen Ablehnungsgrundes des Partners sinkt die Hemmschwelle des Einzelnen, seine Vorlieben real umzusetzen. Auf der anderen Seite steigen die Anforderungen, über andere Sinneswahrnehmungen (Tasten, Riechen, Schmecken, Hören) trotzdem den passenden Partner zu finden.
Darkrooms entstanden ursprünglich Ende der 1970er Jahre in den USA und waren spärlich, oft nur von einem schwarz angestrichenen Höhlenlicht beleuchtete Kellerräume in Gay-Clubs. Heutzutage, wenn auch deutlich seltener, gibt es Darkrooms auch im heterosexuellen Bereich.
In Deutschland sind Darkrooms in entsprechenden Lokalitäten erlaubt, allerdings ist nach mancher Auffassung diese Art und Weise der baulichen Nutzung genehmigungspflichtig. In der Schweiz, insbesondere in der Stadt Zürich durften Darkrooms gemäß einer sehr engen Auslegeung des Gastgewerbegesetzes des Kanton Zürich nicht Teil einer patentpflichtigen Gastwirtschaft sein[3]. Erst nach öffentlichen Protesten in nahezu allen Tagesmedien und nicht zuletzt wegen einer Demonstration im Rahmen des CSD Zürich 2007 [4] erhielten die Behörden den klaren Auftrag zur Beilegung des Konflikts. Schliesslich kam eine gangbare Lösung zwischen den städtischen Behörden und Darkroom-Betreibenden zustande. [5] Zum Betrieb eines Darkrooms müssen die betreffenden Lokale neben verschiedenen Grundsätzen auch die Präventionscharta des Vereins Gay-Betriebe Schweiz (VEGAS) und des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten erfüllen.
Siehe auch
Fußnoten
- ↑ Canela: Darkroom (1), 24. Februar 2007, canela.wordpress.com
- ↑ Canela: Darkroom (2), 25. Februar 2007
- ↑ NZZ: Klarheit im Umgang mit Darkrooms
- ↑ CSD Zürich: Erfolgreicher CSD, deutliche Worte
- ↑ Infostelle Stadtpolizei Zürich: Einvernehmliche Lösung in Sachen Darkrooms
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